Zum Liber specialis gratiae habe ich mich schon hier und da auch publikatorisch geäußert. Diverse Beschreibungen geben an, dass das Werk aus sieben Büchern besteht. Nun, das kann man nachkontrollieren - es stimmt. Doch zudem gibt es soviele Handschriften, Fragmente und Textversionen, dass sich bis heute niemand an eine kritische Ausgabe herangetraut hat.
Zwar bin ich keine Expertin in Sachen Handschriftenkunde, doch liebe ich dieses Buch und beschäftige mich schon sehr lange damit. Daher bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es bei diesem Buch nicht zielführend ist, von Vollständigkeit einer Handschrift zu sprechen, wenn alle sieben Bücher da sind. Ich glaube, dass das Werk stückweise auf den "Markt" bzw. zunächst auch in unterschiedliche Nutzerkreise gelangte, und dass anfangs auch niemand wusste, wieviele Bücher es am Ende werden. Daher halte ich es für äußerst nützlich, sich mit den Überlieferungen der Handschriftengruppen B, C (nach Ziegler) und D (nach Hubrath) intensiver zu beschäftigen, als mit den Werken der Gruppe A.
Nur Buch eins des Liber ist ein Liturgiekommentar (eine Textgattung, die Barbara Newman erstmals bei diesem Werk erkannte), und auch der ist m. E. sekundär "gestreckt" oder "aufgefüttert" worden. Wichtig erscheint mir hier die Reihenfolge der Kapitel und die Auslassungen in den einzelnen Gruppen. Sicher, man kann Texte nachträglich neu ordnen oder etwas dazwischen schieben. Es könnte ja aber auch sein, dass eine ursprünglich andere Reihung von Textabschnitten mit deutlich weniger Kapiteln und Text darin als eigener Überlieferungsstrang überlebt hat und deshalb als solcher nicht wahrgenommen wird, weil ein Werk mit sieben Büchern und 47 Kapiteln im ersten Buch als Norm dieser Handschrift gesetzt ist. Schon bei diesem ersten Buch denke ich, dass es zweizeitig ist: zuerst die Version mit den Herrenfesten, dann die pars-pro-toto-Ergänzung mit den Marien-, Apostel- und Heiligenfesten und dem marianischen Anhang, die das Werk abrundeten und eine Kreation nach Zahlensymbolik zeigen. Einiges ist ja auch im Buch selbst über seine Genese zu erfahren. Allerdings sind auch danach noch Kapitel gestreckt worden und ist sogar ein datierbares Kapitel hinzugekommen, wodurch das System der Zahlensymbolik nicht mehr stimmt.
Die erste im Werk genannte Überarbeitung, Vollendung und Abrundung des Buches eins geht einher mit der Beigabe von Informationen über die Urheberin der Inhalte und dürfte zeitgleich mit diesem Buch zwei verbreitet worden sein. Dies geschah zu Lebzeiten der Protagonistin und stellt die - modern gesprochen - "zweite neu überarbeitete und ergänzte Auflage" dar, die erneut verteilt und kopiert wurde.
Die Materialsammlung und Redaktion von Buch drei bis fünf stellt eine weitere Redaktionsstufe dar, wobei die zehn Kapitel der Rechtfertigung des Werkes in Buch fünf schon deutlich auf Differenzen zwischen Protagonistin und zumindest einer Schreiberin verweisen. Die Handschriftenversionen mit Buch eins bis fünf müssen also nicht zwangsläufig unvollständig sein. Denn in gewisser Weise stellt die Rechtfertigung einen Schlusspunkt dar, die Auflage drei, die dann für einige Zeit ein vollständiges Buch war, wie der Prolog kundtut. Somit ist die heute "vollständige" Version mit sieben Büchern auch nach Ausweis des Werkes selbst nicht das, was vor dem Buchdruck die meiste Verbreitung fand, zumal der Schluss ja im Werk dokumentiert wurde. Soll man da nicht auf den Gedanken kommen, dass da vielleicht auch pekunäre Interessen oder Geldnöte das Fortschreiben triggerten? Ja - was ist nun eigentlich das fertige Werk? Buch eins oder Buch eins mit Buch zwei? Oder das Werk aus fünf oder sieben Büchern? Die Versionen bieten unterschiedliche Informationen mit verschobenen Schwerpunkten. Mein besonderes Interesse hat der Liturgiekommentar als Werk, das von Mechtild selbst redigiert wurde.