Montag, 17. September 2018

Die vier Primarabteien als Rechtsinstitute hinter Cîteaux - eine Entstehungstheorie

Eigentlich habe ich mich bisher nie gefragt, wie die vier Primarabteien zu einem Rechtsinstrument geworden sind, wann und wieso deren Äbte Kompetenzen bekamen, die andere Äbte nicht hatten. Zumeist habe ich gedanklich alle strukturellen Konzeptionen in das Jahr 1119 gelegt und als geschaffene Einrichtung im Kontext der Approbation der Carta Caritatis gesehen. Doch kürzlich stolperte ich über diese Frage und bekam eine andere Idee:

Im Brief Nr. 72, den Bernhard von Clairvaux an den Abt Rainald von Foigny schreibt [1], verwendet er das Bild der Quadriga und führt dazu aus, dass ein Wagen durch Hinzufügen der Pferde zunächst mehr Gesamtgewicht bedeutet, dadurch aber leichter zu bewegen ist. In Bezug auf den im Brief angesprochenen Abt, erklärt er in bildhafter Sprache, dass er als Zugpferd seine Gemeinschaft, d.h. den Wagen, leichter zu steuern vermag. Er nennt dabei die vier Evangelien, mit deren Hilfe alles bewegt, bewerkstelligt und bewältigt werden kann. Doch mit dem Wort Quadriga denkt er ja nicht an ein Pferd, sondern an vier Pferde. Und eine Quadriga braucht jemanden, der sie lenkt. Das Bild im Hintergrund hat also hier schon eine andere Dimension. Deshalb meine Frage: Wurde der Brief wirklich schon 1121 oder wenig später verfasst, wie die Fußnote angibt? Ist es nur Gefühlsbekundung, was er lt. Kommentar S. 1085 meint? Ich bin mir dessen nicht mehr so sicher. Denn mit dem Übergang zum Wagen des Evangeliums spielt Bernhard auf ein biblisches Bild an (Ez 1, 4-28), das von Irenäus ausgelegt wurde. Hier muss man, um das Bild in Gänze zu verstehen, sich vielleicht noch als damals selbstverständlich hinzudenken, was Benedikt in seiner Regel sagt, dass der Abt im Kloster die Stelle Christi vertritt, und weiterhin dass mit Christus auch das Bild des Vaters sichtbar ist: Irenäus von Lyon nimmt in Contra Häreses, Liber 3 [2] darauf Bezug und wendet dieses Bild des Ezechiel auf Christus und die Evangelien an. Weiter sagt er, Gott habe mit dieser Zahl 4 in der Welt ein Maß in der Heilsordnung gesetzt. Diesen Gedankengang könnte Bernhard im Brief 72 aufgegriffen haben. Dann wäre der Abt von Cîteaux der Lenker, die 4 Äbte mit beratender Funktion die Pferde der Quadriga, der Orden als Ganzes die zu lenkende Last. Wenn man den Registerband zu den genannten Bernhardswerken aufschlägt, sucht man jedoch vergebens nach Irenäus von Lyon. Dennoch würde ich meinen, dass dieses im Brief benutzte Bild als biblischen Untergrund (ein Ausdruck von Jean Leclercq) die Berufung des Ezechiel hat und dass die spezielle Auslegung dieses Bildes bei Irenäus hier im Hintergrund steht. 

Dieses Bild muss in Bernhard gearbeitet haben, denn als es um die Ausarbeitung der Statuten von Jully ging [3], geschah offenbar eine Neuinterpretation desselben mit praktischem Nutzen. Vier Zisterzienseräbte, d.h. jene, die das Zisterzienserleben kannten, weil sie es selbst führten und anleiteten, stellten sich dem Abt von Molesme als Berater zur Verfügung, um eine Regel für ein Frauenkloster zu verfassen. Bleibt man in diesem Bild, so ist der Abt von Molesme der Lenker und dann sind die vier zisterziensischen Äbte als Beigabe die Pferde, um mit der Last, dem Kloster Jully entsprechend umzugehen. Das ist bemerkenswert und wohl einmalig in dieser Form, dass am Ende 5 Äbte eine Regel für ein Frauenkloster schreiben.

Nur wenig später gibt es dann einen Generalkapitelsbeschluss, bei dem ausgerechnet dies vorgeschlagen wird: vier Äbte sollen als Berater dem Abt von Citeaux zur Seite stehen [4]. Zwar ist in diesem Statut noch keine konkrete Zuschreibung an einen bestimmten Abt erfolgt. Dennoch ist es möglich, dass in diesem Beschluss der Startpunkt für die Herausbildung dieser Kompetenz der ersten vier Tochtergründungen, nämlich der Primarabteien von Citeaux, liegt. Dies würde bedeuten, dass sich das Gremium des Generalkapitels nach dem Tod von Stephan Harding weiterentwickelte und mehr Kontur gewann, dass dieses Gremium in 4+1 - Struktur die Quadriga des Ordens bilden sollte.

Nachtrag: Vielleicht ist der Adressat ja nicht der Abt von Foigny, sondern der neugewählte Abt gleichen Namens von Cîteaux? Denn die drei Briefe an ihn folgen direkt auf einen Brief an Guido von Trois-Fontaines, dem dieser im Amt gefolgt wäre. Dann bestünde eine zeitliche Nähe zu den Statuten von Jully und dem GK - Beschluss und dann wäre das im Brief Gesagte alles Andere als Gefühlsduselei. 

Letzte Änderung: 18.09.2018

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[1] Gerhard Winkler [Hg.] Bernhard von Clairvaux. Sämtliche Werke. Innsbruck (1990-1999), hier Bd. 2, Brief 72, hier S. 592f.
[2] Bibliothek der Kirchenväter online, abgerufen am 16.09.2018: Irenäus († um 200) - Gegen die Häresien (Contra Haereses), Drittes Buch, 11. Kapitel: Johannes über dasselbe Thema. — Die vier Evangelien als Ganzes 8.
[3] Jean Leclercq, Saint Bernard et les moniales de Jully. In: Ders.: Saint Bernard et le texte de ses écrits. ASOC 1-2 / 9 (1153) 192-194.
[4] Hildegard Brem / Alberich Martin Altermatt, Einmütig in der Liebe. Die frühesten Quellentexte von Cîteaux. (lat./dt.). (Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur 1) Grevenbroich 1998, 140-141.

Donnerstag, 13. September 2018

Verdanken die Zisterzienserinnen von Helfta ihr Kloster dort einem Vulkanausbruch?

Im Jahre 1258 musste die zukünftige Klostergemeinschaft von Helfta wegen Wassermangels ihren bisherigen Klosterstandort Rothardesdorf verlassen. Die große Dürre in diesem Jahr 2018 hat der neue Standort gut gemeistert. Dennoch ist der Gedanke an die Ursache der Helftaer Gründung vor 760 Jahren naheliegend, so man sich gedanklich in eine Zeit ohne Wasserleitung und Gartenschlauch zurückversetzt. Schließlich folgte einer Dürre zumeist die Hungersnot. Am Ende stand der Tod. 
Beim Suchen nach Hinweisen, die diesen Wassermangel von damals erklären könnten, stieß ich auf den Wikipediabeitrag "Ausbruch des Samalas 1257", einen recht ausführlichen und mit zahlreichen Fußnoten versehenen Beitrag über einen indonesischen Vulkan und die klimatischen Auswirkungen seines Ausbruchs im Folgejahr. Der dort beschriebene Niederschlagsrückgang und die Verringerung der Wasserverdunstung wären eine mögliche Erklärung für die Klosterverlegung, gerade dann, wenn es auch zuvor schon einen relativen, aber noch kompensierbaren Mangel gegeben hat. 
Ein Blick in die Chronologie der Cistopedia offenbart - absolute Gründungsdaten sind ja doch eine Illusion - eine Tendenz, die damit korrespondieren könnte: 6 (1253), 3 (1254), 2 (1255), 8 (1256), 4 (1257), 2 (1258), 9 (1259), 10 (1260), obwohl das Ende der Stauferherrschaft natürlich auch eine politische Begründung für solche Zahlen gibt.

Montag, 10. September 2018

Das Generalkapitel von 1134!?

Ist es möglich, zu wissen, was auf dem Generalkapitel von 1134 beschlossen wurde? Ich sage: Ja! Meine bevorzugte Perspektive ist ja der Blick auf die Frauenklöster, doch manchmal sieht man viel mehr:

Generalkapitelsszene aus der Kirche von Aubazine

Chrysogonus Waddell - ich rekapituliere hier aus dem Gedächtnis, da mir der Band 1) momentan nicht vorliegt - hat, als er die Generalkapitelstatuten bearbeitete, die Beobachtung gemacht, dass es darin einen Block ohne Nummerierung gibt, der in die Mitte der 30er Jahre gehört. Er stellte daraufhin die These auf, dass diese Beschlüsse möglicherweise jene sind, die in der Zeit des Abtes Guido verabschiedet wurden. Wenn man nun diese elf Beschlüsse liest, - nachfolgend zitiert nach der deutschen Ausgabe Einmütig in der Liebe 2) - so könnte man sie auch als die elf Tagesordnungspunkte eines einzigen Generalkapitels ansehen, auf dem es - die Themenwahl betrachtend - hoch her ging. Man könnte sie dann vielleicht als die Beschlüsse nach Guido, nämlich des GK 1134 begreifen. Im Kontext dessen, was als etablierte Geschichtskenntnis bekannt ist, nämlich der Tod des letzten Gründervaters und die Absetzung des Nachfolgers Guido, erscheint das nicht wirklich überraschend. Ins Auge fallen dabei aber auch die anfänglichen Moderationsprobleme, die einer Lösung bedurften, nachdem es auf diesem Kapitel zunächst keinen Primus inter Pares mehr gab.

Ich halte diese Beschlüsse für eine Antwort auf die Fragen, die sich aus dem Fall des Guido ergaben, voraussetzend, dass er schon öffentlich bekannt war. Überraschend ist aber doch, da nichts Genaues überliefert ist, dass der erste Beschluss - wenn man diese Statuten in der vorgegebenen Reihenfolge liest, die Nr. [29] - indirekt die Frauenklöster betrifft, denn es wird verboten, dass Mönche oder Äbte die Profess einer Nonne entgegennehmen dürfen, es sei denn, sie läge im Sterben. Beeindruckend ist auch, dass gleich anschließend ein weiteres unerwartetes Thema behandelt wird, das immer wieder einmal Zielrichtung der Polemik der Gegner war [30]: das vorgebliche Vagantendasein von Äbten und die damit verbundene Standortfrage der Klöster. Hier erhellt sich dann auch der Hintergrund: Die erwählte Armut und der Standort mancher Gründung brachte gewisse Notlagen gerade in den Anfangsjahren neuer Klöster mit sich, und die Äbte gingen in die Städte, lehrten das Evangelium und erwarben dadurch Spenden und neue Mitbrüder. Dieses Betteln war ein Stein des Anstoßes. Es wird offenbar, wie vielschichtig dieses Thema aus der internen Perspektive ist. Scheinbar ist es auch schwierig, einen Konsens zu finden. Deshalb behandelt das nächste Statut [31] die Form der Beschlussfassung.

Sodann befasst man sich beim nächsten TOP immer noch mit fehlerhaften Verhaltensweisen und Sonderprivilegien von Äbten. Diesmal geht es um einen Verstoß gegen die Armut und den zweckentfremdenden Umgang mit dem Erwerb des Klosters [32]. Es scheint, als würde dieses Thema auch in den nächsten Tagesordnungspunkt hineinspielen, in dem Sinn, dass wohl nicht alle Erwerbungen aus unlauterer Motivation angenommen wurden. Hier spiegelt sich die erreichte Dichte der Klostergründungen wieder [33]. Nun kommt im nächsten Punkt eine neue Idee, die man auch als gewisse Kontrollinstanz von unten einstufen kann, ohne dass es so formuliert wäre: Der Besuch des Mutterklosters durch einen Abt des Tochterklosters [34]. Der dann folgende Punkt behandelt die Autorität des Generalkapitels [35]. Danach wird eine Milderung der Präsenzpflicht für neue Äbte im Jahr ihrer Wahl eingeführt [36]. In den letzten drei Punkten geht es dann noch um die notwendige personelle Stärke einer Abtei, so sie eine Tochtergründung plante [37]. Auch in Statut [38] geht es nochmal um die Autorität des Generalkapitels in Abgrenzung zu den Bischöfen, bevor man sich noch abschließend um die Größe eines Kissens [39] sorgt, welches möglicherweise eines für den Chorplatz gewesen sein könnte. Denn dort könnte der Bedarf bestehen und die Größe den Nachbarn auch stören. - Soweit die Inhaltsangabe.

Schaut man sich das in dieser Reihenfolge an, so kann man nicht umhin, festzustellen, dass es am Anfang recht hoch her ging und am Ende entspannter wurde. Und irgendwie stelle ich mir dieses Kapitel so vor - allerdings nicht völlig unbegründet... Man lese einmal das Poem des Paganus Bolotinus! - War vielleicht Guido von Trois-Fontaines und Cîteaux die dort gemeinte Person und der Stein des Anstoßes eines wirklich umfassenden Skandals? Verstieß er gleich gegen mehrere Gelübde? Des Chanonikers Entrüstung und Vorwürfe könnten der Auslöser gewesen sein und haben durchaus eine Themenwahl, die geeignet erscheint, das Generalkapitel in einigen Punkten als Antwort darauf zu sehen. Nur die von Jean Leclercq in der Revue Bénédictine 68 vorgeschlagene Datierung 3) die sich aus den darin genannten 32 Jahren nach der Gründung ergibt, müsste dann vielleicht den Bezugspunkt wechseln. Denn erst mit Albérichs Abbatiat und nach der Bulle von Paschalis II. Desiderium quod - vom 19.10.1100 - begann dieses Kloster von Cîteaux wirklich trennende Wege zu gehen. Diese zwei Jahre später aber würden dann das Jahr 1132 als Entstehungszeit des Poems erbringen. Dann ergäbe sich tatsächlich eine relative zeitliche Nähe zum Generalkapitel von 1134.

Eines der interessantesten Ergebnisse einer derartigen Betrachtungsweise wäre der Blick auf die Entstehung der Kompetenz der vier Primarabteien hinter Cîteaux, die sich möglicherweise erst zu diesem Zeitpunkt herausbildete. Einen Modellversuch dieses 1+4 - Systems hatte es damals schon gegeben: Die Statuten von Jully wurden vom Abt von Molesme und vier Zisterzienseräbten gemeinsam verfasst. Das aber lässt darauf schließen, dass Bernhard von Clairvaux diese Idee ins Generalkapitel eingebracht hätte.

PS: Ich bitte um Nachsicht...im Galopp geschrieben.
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1) Chrysogonus Waddell [Hg.], Twelfth-century statutes from the Cistercian general chapter: latin text with English notes and commentary. (Studies et documenta 12) Cîteaux 2002.
2) Hildegard Brem / Alberich Martin Altermatt, Einmütig in der Liebe. Die frühesten Quellentexte von Cîteaux. (lat./dt.). (Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur 1) Grevenbroich 1998, 138-145.
3) Jean Leclercq, Le poeme de Payen Bolotin contre les faux eremites. In: Revue Bénédictine 68 (1958) 52-86.

Freitag, 7. September 2018

Wurden die Frauenklöster für die Schuld eines korrupten Abtes bestraft?

Vermutlich hat der Tod Stephan Hardings dem Orden eine Krise gebracht, die weit größer einzustufen ist, als man sich gerne für das goldene Gründungsjahrhundert einzugestehen traut. Und dies ist seinem direkten Nachfolger geschuldet.

Den wenigen Quellen, die direkt von diesem Guido von Trois-Fontaines reden, ist nur zu entnehmen, dass er wie ein 'getünchtes Grab' - eigentlich ein Schriftzitat gegen die Pharisäer (Mt 23,27) - gewesen sei, dass ein 'unreiner Geist' in ihn gefahren sei, als er das Amt übernahm und dass es sich um eine Art von 'impuritas' (Exordium Magnum Cisterciense I, 31) - höchstwahrscheinlich also um ein Sexualvergehen - gehandelt haben muss, das zu seiner postwendenden Entfernung aus dem Amt geführt hatte. Das hier zitierte Schriftstück hat seine Basis in der mündlichen Überlieferung von Clairvaux, die zu Beginn des letzten Drittels des 12. Jahrhunderts durchaus noch auf Zeitgenossen der Ereignisse zurückgreifen konnte. Früher datierte schriftliche Quellen äußern sich weit zurückhaltender. Ordericus Vitalis spricht in seiner Kirchengeschichte im 8. Buch beispielsweise nur von tadelnswerter Amtsführung. Robert von Torigny (PL 202, 1311) spricht nur von 2 Jahren Amtsführung und dem Verlassen des Klosters danach 'insipienter'. Ob er damit sagen will, er habe den Verstand verloren oder die klassische Wortbedeutung 'gottlos' hier gemeint wäre, kann nicht sicher gesagt werden, zumal er es nur sachlich erwähnt. Warum aber ist dies so vage gehalten? Schließlich muss es doch einen gravierenden Vorfall gegeben haben, wenn er mit Absetzung geahndet wurde und die Richtung des Vergehens bzw. eines der Vergehen wenigstens andeutungsweise überliefert ist? War die Beweislage dann doch so erdrückend eindeutig, obwohl nirgends ein Hauch davon notiert ist? Dazu könnte es zwei verschiedene große Gründe geben: Entweder, es wäre dem Orden tatsächlich gelungen, die Einzelheiten so unter den Tisch zu kehren, dass nichts nach außen drang, was bei einem Skandal, der auf einem Generalkapitel zu einer Absetzung des Primus inter Pares führt, sehr schwer vorstellbar ist. Oder: Es haben alle gewusst und der Fall hat so hohe öffentliche Wellen geschlagen und den Orden so beschämt, dass man dazu lange Zeit nichts sagen brauchte und doch noch oft genug daran erinnert wurde, bis Gras darüber wuchs.

Angenommen, der zweite Fall wäre wahr, in welcher Intention kann und sollte man sich heute als Ordensmitglied dieser Frage stellen? Einfach das Gras nach bald neunhundert Jahren wegzureißen, kann ja wohl keine hehre Motivation dazu sein. - Angesichts so vieler Missbrauchsfälle und Korruptionsskandale in der Kirche unserer Zeit, kann und sollte der Blick auf das, was man aus der Geschichte lernen kann, sicher nicht fehlen.

Die Armutsbewegung der sich der Orden ja verdankt, war eine zeitbedingte Antwort damals. Und die ersten beiden Laterankonzilien haben sich zum Thema Sexualvergehen durch Ordensleute als Factum und bezüglich der zu behebenden Mängel jener Zeit auch verbindlich geäußert. Und die Orden haben reagiert. Vielleicht auch der Zisterzienserorden? Sogar der Gästebereich in den Klöstern kam dabei - wen wundert's - zur Sprache. Die örtliche Trennung der Prämonstratenser-Doppelklöster nach Geschlechtern in der Folge des zweiten Laterankonzils spricht dafür, dass es nicht nur um die altehrwürdigen, nun aber als dekadent angesehenen Klöster ging, sondern offenbar auch um Klöster, die aus der Reformbewegung hervorgegangen waren. Hermann von Tournai erhebt um 1145 [1] im dritten Buch seiner Schrift Miraculae S. Mariae Laudunensis (PL 156, 996B) den Vorwurf, dass in die Klostergemeinschaft der Zisterzienser nur Männer aufgenommen werden. Dies schiebt er an dieser Stelle ganz eindeutig Bernhard in die Schuhe, obwohl er sagt, er sei nicht der Gründer.  Warum tut er das? Den daraus erhobenen Vorwurf, Bernhard sei misogyn gewesen, hat schon Jean Leclercq widerlegt [2]. Was genau will er also damit über Bernhard aussagen? Es ist ja offensichtlich, dass er seiner Meinung nach etwas damit zutun haben muss. Sonst hätte er es nicht so gesagt. Warum also Bernhard und nicht Stephan Harding? War dieser vielleicht schon nicht mehr am Leben, als die Entscheidung fiel, keine Frauen im Orden zu haben? Hatte es in jener Zeit auch die Zisterzienser skandalös getroffen? Und hatte Bernhard in der Lösung eines solchen Skandals eine wesentliche Rolle gehabt? Wenn es so wäre, dann kann er das, was da beschlossen wurde, einzig auf dem Generalkapitel von 1134 propagiert haben. Denn, auch wenn seine Stimme gehört wurde, so war er im Orden - einmal abgesehen von jenem vielleicht außergewöhnlichen Generalkapitel - nie die Nummer eins. Und dann wäre in der Tat an die Sache mit diesem Guido zu denken, dessen Absetzung ja vor der Wahl eines neuen Abtes von Cîteaux stattgefunden haben muss. Hatte die distanzierende Reaktion auf gewisse Aspekte der Betreuung gegründeter Frauenklöster im Rahmen der Ehrenrettung der Mönche ihren Platz? Wurden die Frauen erst hier plötzlich ausgeschlossen? Dies wäre dann eine wirklich gründliche und radikale Maßnahme gewesen, die einiges plausibel macht, z.B. auch den Tumult auf dem GK von 1147.

Natürlich kann es nur eine These sein, doch wäre es immerhin möglich, dass der Skandal um Abt Guido von Cîteaux auch ein Frauenkloster betraf, dass dies hohe Wellen geschlagen und zu dieser seltsamen Symbiose von gelebten Zisterzienserbräuchen mit einer geistlichen Betreuung durch Regularkanoniker geführt hatte, die wir bei den Frauenklöstern kennen, eben weil die Mönche beschlossen hatten, sich nicht mehr (!) in erster Instanz zu kümmern.
Dies aber konnte deshalb so weitgehend flächendeckend umgesetzt werden, da zwei der Primarabteien damals bereits exemt waren und die Charta Caritatis verbindliches Ordensrecht war, das auch die Bischöfe zu respektieren hatten. Es betraf vor allem die neu entstehenden Frauengemeinschaften und führte bei den bestehenden Frauenklöstern, unterstellt unter Männerzisterzen bischöflichen Rechts, sicher erst mit einer gewissen zeitlichen Latenz zu Veränderungen in der Leitung.

Es könnte also sein, dass erst das Generalkapitel von 1134 die Frauen ausschloss.

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 [1] Die Jahreszahl 1145 ist der Rezension von Alain Saint-Denis zur französischen Edition der Miracula: Alain Saint-Denis, « Édition des sources d’histoire médiévale : Les miracles de sainte Marie de Laon d’Hériman de Tournai », Bulletin du centre d’études médiévales d’Auxerre | BUCEMA [En ligne], 13 | 2009, mis en ligne le 15 septembre 2009, consulté le 07.09.2018. URL : http://cem.revues.org/11241 ; DOI : 10.4000/cem.11241

[2] Jean Leclercq, La femme et les femmes dans l'oeuvre de Saint Bernard. Paris, Tequi-Verlag 1983.