Dienstag, 5. August 2014

Seltsame Zahl 18

Der Gründungskonvent von Ichtershausen hatte eine Stärke von 18 Personen. Daran ist nicht zu rütteln, denn diese Zahl ist mit einer Originalurkunde belegbar (ThStA Gotha, Geheimes Archiv QQ lf 2). Schaut man sich diese jedoch an, so steht dort nicht XVIII, sondern X et VIII. Ist diese Schreibweise, die auch einer Laune des Schreibers entspringen könnte, wirklich Zufall? Mit Äbtissin und Propst wären dann also genau 20 Personen nach Ichtershausen gekommen, d.h. 2 x 10, was sich in der Zahlensymbolik (hier des Rabanus Maurus) wie schon bei der Zahl Zehn ebenfalls auf Vollkommenheit deuten lässt: Viginti ad perfectionem operum, quae per charitatem operantur. Decalogus enim per duo perfectionis praecepta duplicatus viginti efficit. (De univ. 18,3, PL 111, 489, zitiert nach Joseph SAUER, Symbolik des Kirchengebäudes, Freiburg im Breisgau 1924, S. 83 mit Anm. 1). Auch die Zahl 16, die beim St. Mariensterner Gründungsakt eine Rolle spielt, kann als Zahl christlicher Vollkommenheit verstanden werden, indem man sie als Summe der paulinischen Aufzählung in 1 Kor 13, 4-8 erkennt (vgl. Sauer, ebd. 83). Denn worin anders als in der Liebe, die Christus vorgelebt hat, besteht die Vollkommenheit eines Christen? Aber auch hier müsste man in die originale Aufzeichnung schauen, ob dort nicht etwa sowas wie 10+6 steht, was man dann auch wieder anders verstehen könnte. 
Zurück zu Ichtershausen. Gesetzt den Fall, der bischöfliche Verfasser der Urkunde hat die Schreibweise X et VIII bewusst gewählt - was hätte er damit zum Ausdruck bringen wollen? 
Spontan fällt mir dazu die Unterscheidung von Chor- und Laienschwestern ein, wobei unter den letzteren dann wohl nicht nur einfache Konversschwestern niedrigen Standes zu verstehen sind, wenn sie eine solche Erwähnung finden. Hinter den acht Frauen könnten sich z.B. einerseits solche befinden, die noch keine Profess abgelegt haben, aber andererseits auch solche, die - von höherem Stand - im Kloster wohnen und dienen, ohne vollkommen in den vor allem klausurierten Tagesablauf eingebunden zu sein. Als hochgeborene Konversin hatte man im Konvent zwar weniger Mitbestimmungsrechte als eine Chorschwester, doch auch möglicherweise die Freiheit, seine Außenkontakte intensiver zu pflegen, die einem Kloster wiederum nützlich sein konnten. In diesem Bereich gibt es in meinen Augen noch viele Fragestellungen für die Frauenklosterforschung.