Dienstag, 23. September 2014

Ausbildung und Erziehung bei den Zisterzienserinnen


In den Statuten, die vier Zisterzienseräbte Ende der 20er Jahre des 12. Jahrhunderts für das Kloster Jully ausgearbeitet hatten, war das Eintrittsalter auf 15 Jahre gesetzt worden.1 Aus Nachrichten über eintretende oder eingetretene Frauen im Kontext der ersten zisterziensischen Frauenklöster, lässt sich zumindest schließen, dass die erwachsenen Frauen, d.h. Ehefrauen, Mütter, Geschwister von Mönchen oder verwitwete Frauen, zunächst in größerer Zahl an dieser Entwicklung Anteil nahmen.2 Was diese Frauen an Bildung und Fähigkeiten besaßen, brachten sie damit zwangsläufig mit. War eine Ausbildung jenseits einer Einführung in klösterliche Gebräuche dann überhaupt notwendig? Es scheint, als hätte es anfangs hinsichtlich der Altersfrage ähnliche Einstellungen in zisterziensischen Männer- wie in Frauenklöstern gegeben. So es sich also nicht bloß um eine Überlieferungslücke handelt, kann man sagen, dass Nachrichten über Dotationen, welche im Zusammenhang mit dem Eintritt Minderjähriger stehen könnten, aus der Anfangszeit kaum zu finden sind. Beispielhaft seien hier einige der frühen Klöster angeführt: Tart: Die erste Äbtissin, Elisabeth de Vergy, kam mit ihren Schwestern - eine Priorin Maria ist noch namentlich genannt - aus dem Kloster Jully.3 Die Anfänge waren offenbar bescheiden, wie das Gründungsdokument und die recht späte Kirchweihe annehmen lassen.4 Schon 1147 erhält das Kloster die begehrte Exemtion, da es den Lebensunterhalt mit eigener Hände Arbeit verdient. Die ehemalige Herzogin von Lothringen, Adelheid, Mutter des amtierenden Herzogs, fand zwischen 1139 und 1142 Aufnahme dort.5 Sonst lässt sich niemand identifizieren. Montreuil: Aus der überlieferten Lobrede des Hermann von Tournai über dieses Kloster6, in dem die Frauen sogar Rodungstätigkeiten selbst unternahmen, kann man indirekt schließen, dass dies primär kein Ort für Kindererziehung war. Auch für die ersten deutschen Klöster scheint dies zuzutreffen. Da der Lebensunterhalt mit eigener Handarbeit zu erbringen war und die Anfänge ärmlich, konnte auch wenig Interesse bestehen, Kinder in diese Gemeinschaften aufzunehmen: Wechterswinkel: Aus dem 12. Jahrhundert überlieferte Eintritte benennen eine matrona namens Gepa von Brenten7, sodann die Witwe des Grafen Hermann von Stahleck8, danach noch eine zusammenfassende Urkunde von 1179, die den Eintritt zweier Mitglieder einer Familie im Zusammenhang mit einer Schenkung nennen9. In den ersten zwanzig Jahren des Bestehens sind es also auch hier vorwiegend Erwachsene, die diesen Weg beschreiten. Die spärliche Überlieferung von Königsbruck nennt in der Anfangszeit auch nur erwachsene Frauen.10

Schauen wir ein Jahrhundert weiter, so hat sich das Bild offenbar total gewandelt. Wir wissen, dass – um nur einige zu nennen - die berühmte Nonne Mechtild von Hackeborn mit 7 Jahren ins Kloster kam.11 Gertrud die Große von Helfta war sogar schon mit fünf Jahren aufgenommen worden.12 Auch Hiltgart von Hürnheim kam anscheinend mit sieben Jahren in das Heiligkreuzkloster Zimmern.13 Im 13. Jahrhundert scheint dieses Aufnahmealter offenbar der Normalzustand gewesen zu sein.14 Da diese hier genannten Frauen allesamt hochgebildet waren und bedeutsame Werke hinterließen, kann es als sicher gelten, dass es die Klöster waren, denen diese Frauen ihre Ausbildung verdankten. Damit erhebt sich die Frage, ab wann man dazu überging, in größerem Stil erzieherisch tätig zu werden und welche Überlegungen und evtl. auch Zwänge dazu führten. Die genannten Frauen verfügten immerhin über reiche Kenntnisse in lateinischer Sprache, beherrschten die Grammatik, hatten eine musikalische Ausbildung und waren darüber hinaus belesen, was die Heilige Schrift und auch das theologische Wissen ihrer Zeit anging.15

Man könnte sich nun weiter fragen, ob es eher soziologische oder primär wirtschaftliche Gründe waren, die einer Aufnahme von Kindern den Weg bahnten, aber auch, in welcher Weise die kirchlichen Forderungen nach strenger Klausur die Ausrichtung der Tätigkeitsfelder beeinflusste und die Attraktivität der Frauenklöster dadurch sogar steigerte. Die zahlreichen Eintritte und die vielen Neugründungen der zisterziensischen Nonnenklöster im 13. Jahrhundert könnten jedenfalls auch etwas damit zu tun haben, dass sich mit dem Eintrittsalter auch das angestrebte Bildungsniveau verändert hatte.
 
1 Item quod nulla infra quindecim annos recipiatur. Jean LECLERCQ, Études sur Saint Bernard et le texte de ses écrits. ASOC 9 (1953) 13f, hier 14. Nach dem Manuscript 594 von Troyes (Clairvaux Q13).

2 Das trifft bereits für das zunächst benediktinische Jully zu, das hier aber nicht weiter betrachtet werden soll.

3 Aus der Fülle der hierzu vorhandenen Literatur sei hier exemplarisch ein sehr lesenswerter älterer Beitrag genannt: Jean de la Croix BOUTON, L'établissement des moniales cisterciennes, MSHDB 15 (1953) 83 – 116.

4 Gemeint ist die Pankarte von 1132, die nebst aktueller herzoglicher Spende noch drei frühere Schenkungen bestätigt: 78 H 1042 /1, Archives départementales de la Côte - d ' Or.

5 Jean LECLERCQ, La femme et les femmes dans l'oeuvre de Saint Bernard (Paris 1983) 32.

6 Miracula S. Mariae Laudunensis, PL 156, Paris 1853, Sp. 1001f.; Hildegard BREM / Alberich M. ALTERMATT, Neuerung und Erneuerung. Wichtige Quellentexte aus der Geschichte des Zisterzienserordens vom 12. bis 17. Jahrhundert (Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur 6, Langwaden 2003) 74.

7 StA Wü Historischer Verein, Urkunden 1143.

8 Deren Eintritt in Wechterswinkel ist durch ihren Briefwechsel mit Hildegard von Bingen belegt: Hildegardis Bingensis Epistolarium, 2 Bde, hg. Von L. VAN ACKER (Turnholt 1993) hier Bd. II 508f, Briefe 232 und 233.

9 StA Wü WU 7055. Der hier bestätigte Sachverhalt lässt sich anhand der im Urkundentext genannten früheren Zeugen vor 1162 datieren, denn der genannte Eggehardus de Herbesuelt bezeugt letztmalig 1161 eine Urkunde. Damit hat sich der erste der beiden beschriebenen Eintritte etwa zu Beginn der 50er Jahre ereignet. Über das Alter der beiden Töchter ist allerdings nichts zu erfahren.

10 René BORNERT, Les Monastères d'Alsace. Bd. 5. Abbayes et Monastères de Cisterciens et de Cisterciennes. Des origines à la Révolution française, (Strasbourg 2011) 446: collectio dominarum.

11 Mechthild von HACKEBORN, Das Buch der besonderen Gnade, (Quellen der Spiritualität) übers., eingeleitet und bearb. von Klemens SCHMIDT, (Münsterschwarzach 2010).

12 Gertrud von HELFTA, Exercitia spiritualia. Geistliche Übungen. Lateinisch und deutsch, hg. Und kommentiert von Siegfried RINGLER (Elberfeld 2001) 13.

13 Das mutmaßliche Eintrittsalter hier ist rekonstruiert anhand einer größeren Schenkung ihres Vaters und einem Verweis auf ihr jugendliches Alter im Vorwort ihres Übersetzungswerkes. Reinhold MÖLLER (Hg.), Hiltgart von Hürnheim. Mittelhochdeutsche Prosaübersetzung des „Secretum Secretorum“, (Deutsche Texte des Mittelalters 56, Berlin 1963) Einleitung LXIV.

14 Es sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, dass es sich jenseits dieser belegbaren Beispiele, meines Wissens eher um eine verallgemeinerte Behauptung (hierbei auch die klassischen Benediktinerinnenklöster mit eingeschlossen) als um eindeutiges Wissen handelt, denn das Urkundenmaterial vieler Zisterzienserinnenklöster ist bisher noch gar nicht aufgearbeitet, geschweige denn auf eine solche Fragestellung hin untersucht worden. Einigermaßen sicher kann man vielleicht nur sagen, dass der Eintritt von Kindern bedeutend häufiger gewesen zu sein scheint als im vorangegangenen Jahrhundert.


15 Vgl. hierzu MÖLLER (wie Anm. 13) Einleitung LXV und RINGLER (wie Anm. 12) 26.

Freitag, 19. September 2014

Literaturreviews und Standortbestimmungen

Derzeit hat ein seit 2012 im Netz veröffentlichter, sehr detailreicher Vortrag von Elke Goez ordensseitig neues Interesse gefunden, mag es auch sein, dass er jetzt erst richtig entdeckt und zur Kenntnis genommen wurde. Natürlich beschäftigt er sich primär mit den Zisterziensern (nicht den Zisterzienserinnen) und ihrer Geschichte. Nach wie vor empfohlen werden kann immer noch der Überblick, den Immo Eberl auf der Heiligenkreuzer Tagung EUCist 1 im Jahr 2008 gegeben hat (Immo EBERL, Aktuelle Lücken in der Cistercienserforschung, in: Aktuelle Wege der Cistercienserforschung, EUCist Studien 1, hg. von Alkuin Volker SCHACHENMAYR, (Heiligenkreuz 2008) 31 – 53). Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es für die Zisterzienserinnen etwas Aktuelleres gibt, das neben anderen Quellen und einigen neuen Blickwinkeln (z.B. den Einzug von modernen Transportmitteln und neuer Medien in die Klöster und deren Vernetzungsmöglichkeiten) die Ergebnisse dieser beiden Beiträge mit eingearbeitet hat. Dieser Beitrag ist ebenfalls online verfügbar und wurde im März 2014 unter dem Titel: Forschungsstand und -desiderat zu Frauenklöstern in zisterziensischer Tradition auf dem Ordensgeschichte-Blog von Sandra Maria Gelbe veröffentlicht. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass im deutschsprachigen Raum meines Wissens Franz Josef Felten derjenige war, der wie kein anderer die Geschichte der Zisterzienserinnen und die klösterliche Verbandsbildung in den letzten Jahrzehnten erforscht hat. Hinzuweisen sei auch noch auf den Sammelband Norm und Realität aus dem Jahre 2009 (Norm und Realität. Kontinuität und Wandel der Zisterzienser im Mittelalter, hgg. von Franz Josef FELTEN und Werner RÖSENER (Vita regularis, Abhandlungen 42, Berlin 2009)). Auf internationaler Ebene ist das 2012 erschienene Cambridge Companion to the Cistercian Order (Mette Birkedal BRUUN / Emilia JAMROZIAK (Hgg.), The Cambridge companion to the Cistercian order. (Cambridge companions to religion, Cambridge, Mass. [u.a.] 2013)) zu empfehlen, das die Zisterzienserinnen deutlich mehr berücksichtigt als das gerade neu erschienene deutsche Lehrbuch Die Zisterzienser aus dem Kohlhammer-Verlag (Jörg OBERSTE, Die Zisterzienser (Kohlhammer-Urban-Taschenbücher 744, Stuttgart 2014). 

Dienstag, 12. August 2014

Klöster und Kriege

Angesichts der dem derzeitigen traurigen Jubiläum geschuldeten Berichterstattung könnte man sich einmal fragen, was die Erfahrung von Leid, Not und Krieg mit den Ordensleuten des 20. Jahrhunderts in spiritueller Hinsicht gemacht hat. Denn dass gerade in den Jahren nach diesen Ereignissen plötzlich die Eintrittszahlen stiegen, Neugründungen unternommen wurden und eine gewisse Zunahme an Religiosität zu beobachten ist, unterscheidet sich zum einen von den festzustellenden personellen Schwankungen der Klöster nach mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kämpfen und kann zum anderen nicht allein nur als ein von außen herangetragenes Phänomen betrachtet werden. Es muss auch etwas innen passiert sein. Auch viele Zisterzienserinnenklöster hatten Lazarette, wenn nicht im Ersten, so doch mindestens im Zweiten Weltkrieg. War das erzwungene Unterbrechen klösterlicher "Routine" ein Anreiz, sich tiefer mit existentiellen Fragen auseinanderzusetzen und sich dadurch monastisch neu an den eigenen Quellen zu orientieren? Oder war es die inzwischen auch medial (Zeitungen / Radio) verfügbare Konfrontation mit dem Leid der nun massenhaft betroffenen Zivilbevölkerung?  Wie - könnte man sich fragen - wirkten sich die so vermittelten zweifelhaften Erfolge der militärischen Katastrophen der Weltkriege auf das Ordensleben aus? Derartige klösterliche Archivquellen und Tagebücher sind durchaus vorhanden, jedoch bisher weder als Kulturgut angesehen noch schon bearbeitet worden. Beispielsweise ist in dem 2010 veröffentlichten Film "Ruhen in der Zeit" von einem solchen Kriegs-Tagebuch einer Klosterschwester der Abtei Waldsassen die Rede. Sollte es solche Aufzeichnungen dann nicht auch anderswo geben?

Dienstag, 5. August 2014

Seltsame Zahl 18

Der Gründungskonvent von Ichtershausen hatte eine Stärke von 18 Personen. Daran ist nicht zu rütteln, denn diese Zahl ist mit einer Originalurkunde belegbar (ThStA Gotha, Geheimes Archiv QQ lf 2). Schaut man sich diese jedoch an, so steht dort nicht XVIII, sondern X et VIII. Ist diese Schreibweise, die auch einer Laune des Schreibers entspringen könnte, wirklich Zufall? Mit Äbtissin und Propst wären dann also genau 20 Personen nach Ichtershausen gekommen, d.h. 2 x 10, was sich in der Zahlensymbolik (hier des Rabanus Maurus) wie schon bei der Zahl Zehn ebenfalls auf Vollkommenheit deuten lässt: Viginti ad perfectionem operum, quae per charitatem operantur. Decalogus enim per duo perfectionis praecepta duplicatus viginti efficit. (De univ. 18,3, PL 111, 489, zitiert nach Joseph SAUER, Symbolik des Kirchengebäudes, Freiburg im Breisgau 1924, S. 83 mit Anm. 1). Auch die Zahl 16, die beim St. Mariensterner Gründungsakt eine Rolle spielt, kann als Zahl christlicher Vollkommenheit verstanden werden, indem man sie als Summe der paulinischen Aufzählung in 1 Kor 13, 4-8 erkennt (vgl. Sauer, ebd. 83). Denn worin anders als in der Liebe, die Christus vorgelebt hat, besteht die Vollkommenheit eines Christen? Aber auch hier müsste man in die originale Aufzeichnung schauen, ob dort nicht etwa sowas wie 10+6 steht, was man dann auch wieder anders verstehen könnte. 
Zurück zu Ichtershausen. Gesetzt den Fall, der bischöfliche Verfasser der Urkunde hat die Schreibweise X et VIII bewusst gewählt - was hätte er damit zum Ausdruck bringen wollen? 
Spontan fällt mir dazu die Unterscheidung von Chor- und Laienschwestern ein, wobei unter den letzteren dann wohl nicht nur einfache Konversschwestern niedrigen Standes zu verstehen sind, wenn sie eine solche Erwähnung finden. Hinter den acht Frauen könnten sich z.B. einerseits solche befinden, die noch keine Profess abgelegt haben, aber andererseits auch solche, die - von höherem Stand - im Kloster wohnen und dienen, ohne vollkommen in den vor allem klausurierten Tagesablauf eingebunden zu sein. Als hochgeborene Konversin hatte man im Konvent zwar weniger Mitbestimmungsrechte als eine Chorschwester, doch auch möglicherweise die Freiheit, seine Außenkontakte intensiver zu pflegen, die einem Kloster wiederum nützlich sein konnten. In diesem Bereich gibt es in meinen Augen noch viele Fragestellungen für die Frauenklosterforschung.

Krumme Zahlen

Wenn man sich über eine Klostergründung bei den frühen Zisterziensern informiert, liest man oft, dass - in Analogie zu Jesus und den 12 Aposteln - ein Abt mit zwölf Mönchen als Gründungskonvent ausgesandt wurde. Dies war auch bei den Benediktinern gängige Praxis. Ergibt sich diese Zahl doch schon aus der Regel, in der gerade im Abtskapitel deutlich auf Christus und seine Jünger angespielt wird.[1] Andere Ordensgemeinschaften (z.B. die Kartäuser) haben auf dieses Leitungsamt verzichtet, gerade die damals neueren sehr regelbetont lebenden benediktinischen und zisterziensischen Gemeinschaften nicht. Lieber wurden die Dekanien abgeschafft, als die Abtswürde preis zu geben. Wie – so möchte ich fragen – war das Verständnis dieser Leitungsfunktion bei den Ordensfrauen? Und daraus abgeleitet: wieviel Nonnen gehörten zu einem Gründungskonvent?

Wollte man hierbei aus dem Regeltext argumentieren, so hatten die meisten neu entstehenden benediktinischen Frauengemeinschaften der Reformbewegung des 11. und 12. Jahrhunderts weder eine solche Hierarchie noch ein eigenes Kloster. Auch ihnen war ein Abt vorgesetzt. Dass eine Frau die von Benedikt in seiner Regel beschriebene Rolle Christi im Kloster einnehmen konnte, ja, ob die Regel überhaupt von Frauen so gelebt werden könne, wurde von den Zeitgenossen damals heftig diskutiert.[2] Für einen klausurierten Konvent war dann schon eher das Amt einer Magistra passend, der ein Prior claustralis vorgesetzt war. Unter diesen Voraussetzungen und eingedenk der mittelalterlichen Zahlensymbolik, kommt dann evtl. doch die Form der Dekanie hinsichtlich der initialen Zahl zum Zug, denn mit den beiden Leitungsämtern, ohne die sich ein klausurierter Frauenkonvent nicht vorstellen lässt, kommt man auf genau die gleiche „Jüngerzahl“ 12, wie sie bei den Neugründungen der Männerklöster üblich war. Dies für die weiblichen Abteien weitergedacht, die in der Leitungsebene durch eine ähnliche Doppelspitze repräsentiert waren, müsste man auf genau zehn Schwestern kommen, die mit ihrer Äbtissin und dem Propst ein neues Kloster besiedelten und als jeweiliges Haupt den zuständigen Abt eines Nachbarklosters bei den exemten und den Bischof bei den nicht exemten Klöstern hätten, doch unterliegen die beurkundeten Zahlen dann doch nicht immer solcher Systematik.

Dass die Zahl Zehn wie auch die Zwölf voller christlicher Symbolik steckt, dass sie (die Zehn) in der Gedankenwelt des Mittelalters die Zahl der christlichen Vollkommenheit darstellte[3], dürfte bei Gründungen, die mit zehn Ordensfrauen beschrieben wurden, nicht ohne Hinblick auf diesen Symbolgehalt erfolgt sein.[4] Dass aber vielfach – je nach Ansehen, Anspruch und Macht von Stiftern oder auch dem Selbstverständnis einer starken Mutterabtei – die Analogie zu den Männerklöstern bei der Zahl der gründenden Schwestern (z.B. auch im Hinblick auf die konkurrierende Macht der weiblichen Reichsstifte) bewusst beansprucht wurde, ist nur zu menschlich. Doch weichen die wenigen genannten Zahlen insgesamt erheblich voneinander ab, denn es gab Konventsgründungen mit 7[5], 12[6], 14[7], 16[8] und sogar 18[9] Schwestern. Warum das? Steckt ein Gedanke dahinter, war es am Ende doch völlig egal oder sind die Überlieferung sowie neuzeitliches Wunschdenken schuld? Für die Zahl Zwölf könnte man vielleicht hie und da auch eine manchmal idealisierte Zahlenkorrektur annehmen. Die Aussendung von 13 Schwestern kann als Variante dieser idealen Zahl 12 vor der Äbtissinnenwahl angesehen werden. Doch wie lassen sich solch krumme zahlenmäßige Überlieferungen wie 14, 16 und 18 erklären?



[1] RB 2,2; 2,5.6.11.12.13.
[2] Vgl. u.a. die Sichtweisen der Äbtissin Heliosa und des Idung von Prüfening in: Gisela MUSCHIOL, Klausurkonzepte – Mönche und Nonnen im 12. Jahrhundert, (Habilitationsschrift Münster 1999) 168-178, 269f, 274.
[3] Vgl. hierzu die Ausführungen zur mittelalterlichen Zahlensymbolik resultierend aus den exegetischen Werken großer Theologen in: Joseph SAUER, Symbolik des Kirchengebäudes, (Freiburg im Breisgau 1924) 61- 87, hier bes. 80.
[4] Eine solche Gründungszahl ist für Teistungenburg um 1260 belegt: …unanimi consensus personas decem…, in: Alois SCHMIDT (Bearb.): Urkundenbuch des Eichsfeldes Teil 1(Magdeburg 1933, Nachdruck Duderstadt 1997)  Nr. 414, nachfolgend EUB genannt.
[5] Die Gründungsgemeinschaft des Klosters Helfta wurde 1229 mit nur sieben Nonnen, die von Halberstadt kamen, angegeben, welche zunächst bei der Burg Mansfeld ihre erste Bleibe hatten. Wahrscheinlich handelte es sich bei dieser Konventsgröße zunächst wohl nicht um eine Abtei. Gerlinde SCHLENKER, Helfta, in: Gerhard SCHLEGEL (Hg.) Repertorium der Zisterzen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, (Langwaden 1998) 288.
[6] Beispielsweise ist das für Egeln beschrieben: Franz SCHRADER, Egeln, in: Repertorium, 214. Auch das Neuwerkskloster bei Goslar erhielt einen Gründungskonvent bestehend aus Äbtissin und 12 Schwestern: ...abbatissa, quam cum conventu duodecim dominarum..., Otto DOBENECKER (Bearb., Hg.) Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae (Jena 1900, Nachdruck Vaduz 2010) Bd. 2, Nr. 769; für Jüterbog ist von 13 Nonnen aus einem Magdeburger Kloster die Rede, Felix ESCHER; Jüterbog, in: Repertorium, 303; 13 Nonnen waren 1238 auch die ursprüngliche Konventsstärke für Kloster Altendorf in Nordhausen, Peter KUHLBRODT, Nordhausen – Altendorfer Kloster, in: Repertorium, 396.
[7] EUB Nr. 633, Urkunde von 1287 für Marksußra. Hier war die ursprüngliche Gründung lt. Urkunde EUB Nr. 531 von 1272 von Anrode aus vorgesehen, doch erfolgte diese dann mit 10 Schwestern wahrscheinlich von Beuren (de Brum?) aus, Anrode gab seinerseits 4 Schwestern dazu. Dies könnte etwas mit getroffenen Vereinbarungen zutun haben, die durchaus auch in der Person und Herkunft der vier Anröder Schwestern liegen können. Der eigentliche Gründungskonvent war hier wohl der mit den zehn Schwestern. Beide Dokumente haben keine verfügbaren Originale mehr.
[8] St. Marienstern hatte einen Gründungskonvent aus 16 Schwestern. Matthias KNOBLOCH, Panschwitz-Kuckau / St. Marienstern, in: Repertorium, 413.
[9] Bischöfliche Gründungsurkunde für Ichtershausen, Orig. ThStA Gotha, Geheimes Archiv, QQ lf 2.

Samstag, 19. Juli 2014

Der erzbischöfliche Mitgründer von Ichtershausen, Heinrich I. Felix von Harburg - seine familiäre Herkunft


Für den Mainzer Erzbischof Heinrich I. steht bis heute die Frage der familiären Herkunft als unklar im Raum, obwohl es schon viele unternommen haben, diese näher zu beleuchten. Angefangen bereits 1880 mit einer Greifswalder Dissertation[1] über Einträge in Lexika bis hin zum Werk von Christoph Waldecker über das Beziehungsgeflecht und die Politik der Mainzer Erzbischöfe in einem definierten Zeitraum des 12. Jahrhunderts[2] sowie zahlreiche Erwähnungen seiner Herkunft in verschiedenen Werken[3], hat bisher nur Josef Heinzelmann Neues in das festgefahrene Konstrukt seiner familiären Beziehungen eingebracht, als er 1997 fast beiläufig das Geschlecht der Bilsteiner ins Spiel brachte.[4] Dabei war es die Person und Genealogie der diesem Erzbischof verwandten Frideruna von Grumbach, die ihn zu diesem Schluss veranlasste. Eine Auseinandersetzung mit dem mutmaßlichen Stammbaum dieser Frau existiert bisher nur bei Wilhelm Rein, der sie für eine mögliche Gräfin von Seeburg hielt[5]. Wilhelm Stoewer, der einen Stammbaum der Wartberger (auch: Wartburger) erarbeitete, erwähnt sie darin.[6] Alle sonstigen Erwähnungen ordnen sie – sich meist auf diese Angabe berufend – danach den Grafen von Wartburg mit Sitz in Wasungen zu. Denn Erzbischof Heinrich bezeichnete die Brüder von Wartburg selbst als seine Kognaten. So war man versucht, auch seine Verwandte Frideruna in diesen Familienzusammenhang zu stellen. Da sich diese Zuordnung aus den wenigen Quellenangaben zur Familie des Erzbischofs ergibt, der Frideruna als linea nobis sanguinis propinqua[7] ohne nähere Details bezeichnet, ist sie keineswegs zwingend.[8] Dass die Wartburger aber zu den Bilsteinern gehörten, ist anhand gleicher Leitnamen nachgewiesen.[9] Mit Josef Heinzelmann kann man nun für die Abstammung dieser Frau durch die Beachtung des Beinamens eines ihrer Söhne als „von Wiggershausen“ und den Nachweis ihres eigenen Vornamens Frideruna bei den Bilsteinern diese Fakten als ein plausibles Argument für die Zuordnung zu diesen Dynasten gelten lassen, doch muss sie (Frideruna) damit nicht unbedingt zum Wartburger Zweig der Familie gehört haben.[10] Bezüglich der Frage nach der Herkunft des Mainzer Erzbischofs mag die familiäre – kognatische – Beziehung zu den Wartburgern dann bedeuten, dass Heinrich mütterlicherseits ein Bilsteiner wäre. Frideruna aber ist doch wohl in väterlicher Linie den Bilsteinern zuzurechnen. Da beide (der Erzbischof und seine Verwandte Frideruna) etwa um die gleiche Zeit verstarben und entsprechend ihrer sozialen Rolle und beigegebenen Bezeichnung schon älter waren[11], liegt das Verhältnis Cousin / Cousine wohl näher als Onkel und Nichte oder Tante und Neffe. Unter dieser Voraussetzung müsste also Friderunas Tante Heinrichs Mutter sein, während umgekehrt ihr Vater Heinrichs Onkel wäre.

Gesetzt den Fall, dass Heinrich durch seine Mutter mit den Bilsteinern verwandt ist, in welchen Familienverband hatte diese eingeheiratet? Wer war der Vater des Erzbischofs? Gibt es einen Hinweis auf eine verheiratete Bilsteinerin, die in den Kontext von Heinrichs Sozialkontakten passt und daher als Mutter dieses Erzbischofs infrage käme? Hierzu möchte ich den überlieferten Beinamen ‚Felix von Harburg‘ des Erzbischofs näher betrachten:

Zunächst wird bei dem traurigen Ende seiner Regierung und den kirchenpolitischen Spannungen wohl niemand annehmen, dass der Beiname ‚Felix‘ aus den späten Lebensjahren stammt.[12] So ist ein Zusammenhang zu dem nachfolgenden Ort wohl nicht völlig aus der Luft gegriffen und könnte in seinen jungen Jahren entstanden sein.

Die hier im Namen genannte Harburg ist eine wüst gefallene Burg bei Breitenworbis im Eichsfeld im heutigen Bundesland Thüringen. Ihre greifbare Geschichte beginnt 1124 mit einer Schenkung der Richardis von Stade an den Mainzer Erzbischof Adalbert I..[13] Richardis von Stade, Gräfin von Spanheim-Lavant, ist die Tochter des Hermann von Spanheim und einer (unbekannten) Bilsteinerin, einer Tochter des Grafen Wigger.[14] Es wäre denkbar, dass sie das mütterliche Erbe als Mitgift bekam, als sie ihrerseits Rudolf von Stade heiratete. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die Familie des Hermann zuvor zeitweilig auf der von den Bilsteinern ererbten Harburg wohnte bzw. dass der spätere Erzbischof Heinrich die eigene Kindheit bei seiner z. B. älteren Schwester verbrachte (vielleicht nach dem Tod der Mutter). Denn Jahre später tritt ein mit dem Erzbischof verwandter Bilsteiner Graf namens Wigger auf, der auch nach der Harburg benannt wird und die - nun Mainzerische Burg - zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich zu Lehen hatte.[15] Die namensgebende Burg beherbergte offenbar sowohl Spanheimer als auch Bilsteiner. Damit nun zu den Spanheimern: Männliche Leitnamen der Kärntener Linie der Spanheimer Dynasten waren Siegfried, Eberhard, Bernhard, Hartwig, Hermann und auch Heinrich. Von den Kindern des Spanheimers Hermann sind nur Richardis und ein Sohn Ceizolf bekannt, doch muss das nicht heißen, dass diese keine - vor allem keine jüngeren - Geschwister hatten.[16] Da es üblich war, unter den Kindern mindestens den Leitnamen zu vergeben, muss man in dieser Familie mindestens einen (vielleicht früh verstorbenen) Sohn namens Hermann annehmen. Doch auch Heinrich ist für einen nachgeborenen Sohn möglich, da dieser Name in der Familie der Spanheimer vorkommt. Es ist also nicht ganz abwegig anzunehmen, wenn auch bisher nicht beweisbar, dass der 1118 verstorbene Magdeburger Burggraf Hermann von Spanheim der Vater des Mainzer Erzbischofs war. Eine solche Beziehung würde eine Erklärung für den Beinamen ‚von Harburg‘ geben können und eine Struktur schaffen, in die sich sowohl Frideruna als auch Heinrich gut einordnen lassen. Mindestens würde sie aber darlegen, dass die bisherigen Annahmen nichts weiter als eben dies sind und weitere Möglichkeiten beizufügen und näher zu prüfen wären. Nachfolgend wäre dann nicht so überraschend, wieso sich Heinrich als Erzbischof um die Sache der ehemals Disibodenberger Nonne und nachfolgenden Äbtissin Richardis (= Tochter der oben genannten Richardis) so sorgte, denn sie wäre seine Nichte gewesen.[17]  Die Neuvergabe des Lehens eines ermordeten Ehepaares – nämlich seiner Nichte Luitgard und ihres Mannes Hermann von Winzenburg – hätte dann erneut einen Anstrich auch familiärer Fürsorge und eben auch etwas regionale Familienpolitik bedeutet.[18] Die großzügige Schenkung der Richardis von Stade an das Erzbistum Mainz könnte die Karriere ihres Bruders (?) Heinrich also weiter gefördert haben. Diese familiären Beziehungen und ihre Bündnispolitik wären zu berücksichtigen, will man sowohl die Königsnähe als auch die Klosterpolitik des Mainzer Erzbischofs Heinrich besser verstehen.


[1] Wilhelm STOEWER, Heinrich I., Erzbischof von Mainz (1142-1153), (Dissertation Greifswald 1880).
[2] Christoph WALDECKER, Zwischen Kaiser, Kurie, Klerus und kämpferischen Laien. Die Mainzer Erzbischöfe 1100 bis 1160. (Quellen und Abhandlungen zur Mittelrheinischen Kirchengeschichte 101, Mainz 2002, zugleich Diss. Bonn 2001).
[3] Beispielsweise.: Karl-Heinz ULLRICH, Die Einleitungsformeln (Arengen) in den Urkunden des Mainzer Erzbischofs Heinrich I. (1142-1153)., (Dissertation Marburg 1961) 11; Wolfram ZIEGLER, König Konrad III. (1138-1152). Hof, Urkunden und Politik (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 26, Wien / Köln / Weimar 2008) 78 – 83;  Stephanie HAARLÄNDER, Die Mainzer Kirche in der Stauferzeit (1122-1249), in: Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte Bd. 1, hg. von  Friedhelm JÜRGENSMEIER, (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte 6, Würzburg 2000) 290-331; Bernd SCHÜTTE, König Konrad und der deutsche Reichsepiskopat (Studien zur Geschichtsforschung des Mittelalters 20, Hamburg 2004) 67.
[4] Vgl. Josef HEINZELMANN, Hildegard von Bingen und ihre Verwandtschaft. Genealogische Anmerkungen,  Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 23 (1997) 7-88, hier 58. Frideruna wurde bisher mehr im Kontext der Familie ihres Ehemannes betrachtet.
[5] Wilhelm REIN, Die fränkische Dynastie von Grumbach (mit Regesten von 1000-1243), Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit Ser. NF 10 (1863) 201-204, 241-245, 281-286; Ders., Kloster Ichtershausen. Urkundenbuch, Geschichte und bauliche Beschreibung, (Thuringia sacra. Urkundenbuch, Geschichte und Beschreibung der thüringischen Klöster. 1,Weimar 1863) 4f (Anmerkung 3, 190. Online unter: http://www.archive.org/details/thuringiasacrau00unkngoog, abgerufen am 19.07.2014.
[6]Wilhelm STOEWER, Heinrich I., Erzbischof von Mainz (1142-1153), (Dissertation Greifswald 1880) 9.
[7] Gründungsurkunde des Klosters Ichtershausen, Orig. ThStA Gotha, Geheimes Archiv QQ lf 2.
[8] Zu diesem Schluss kommt: Josef HEINZELMANN, Hildegard von Bingen und ihre Verwandtschaft. Genealogische Anmerkungen, Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 23 (1997) 7-88.
[9] Karl KOLLMANN, Die „Grafen Wigger“ und die Grafen von Bilstein, (Dissertation Göttingen 1978) 1980.
[10] Vgl. Josef HEINZELMANN, Hildegard von Bingen und ihre Verwandtschaft. Genealogische Anmerkungen,  Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 23 (1997) 7-88.
[11] Frideruna wird als matrona bezeichnet.
[12] Exemplarisch: Christoph WALDECKER, wie Anm. 2, 105f; Wolfram Ziegler, wie Anm. 3
[13] Urkundenbuch des Eichsfeldes Teil I (Anfang saec. IX bis 1300)., hg. von der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und für Anhalt, bearb. von Alois SCHMIDT, Nachdruck. Mit Ergänzungen und Nachträgen von Helmut Godehardt, (Duderstadt 1997) 31 Nr. 50, 37 Nr. 62.
[15]in comecia cognati nostri Wickeri“, unter den Zeugen: Wicker v. Horeburg, Otto DOBENECKER (Bearb. u. Hg.) Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae I, (Jena 1896, Nachdruck Vaduz 2010) 351, Nr.1672.
[16]http://www.manfred-hiebl.de/genealogie-mittelalter/spanheimer/hermann_1_burggraf_von_magdeburg_+_1118.html, abgerufen am 19.07.2014. Einen ergänzenden Hinweis auf eine noch unbearbeitete Genealogie der Spanheimer, die "Genealogia Sponhemica" des Kaspar Zillesius von 1664 lieferte kürzlich (28.08.2014) Klaus Graf im Blog Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/967549228/, abgerufen am 02.09.2014.
[17] L. van ACKER (Hg.), Hildegardis Bingensis Epistolarium, (Corpus Christianorum. Continuatio Mediaeualis 91, Pars prima, Turnholt 1991) 53 Nr. 18, 54 Nr. 18R; http://www.manfred-hiebl.de/genealogie-mittelalter/udonen_grafen_von_stade/richardis_von_spanheim_graefin_1151/richardis_von_spanheim_graefin_von_stade_+_1151.html, abgerufen am 19.07.2014.
[18] Christoph WALDECKER, Art. Heinrich, Erzbischof von Mainz (1142-1153), in: BBKL, Band XXIII (2004),  Spalten 628-635.